Verschiedene Kantone haben in den vergangenen Jahren im Zuge von Sparprogrammen die Einkommensgrenzen für den Bezug von Prämienverbilligungen nach unten verschoben. Dadurch erhalten immer weniger Menschen Unterstützung. Die (steigenden) Krankenkassenprämien werden für immer mehr Menschen zu einer erheblichen finanziellen Belastung.
Der Kanton Luzern hatte die Einkommensgrenze schrittweise von 100'000 Franken auf 75'000 Franken und zuletzt 54'000 Franken gesenkt. Das Bundesgericht hat nun in einem Urteil vom 22. Januar 2019 (8C_228/2018) eine Beschwerde gutgeheissen und hebt die entsprechenden Bestimmungen der Prämienverbilligungsverordnung des Kantons Luzern für das Jahr 2017 auf. Es kommt zum Schluss, dass die Einkommensgrenze von 54'000 Franken für einen Anspruch auf Verbilligung der Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen zu tief angesetzt ist. Es sei mit Sinn und Zweck der bundesrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar, wenn nur ein verschwindend kleiner Teil des Spektrums der mittleren Einkommen in den Genuss der Prämienverbilligung für Kinder und junge Erwachsene kommt.
In den Debatten der eidgenössischen Räte zur Prämienverbilligung war mehrfach betont worden, dass Familien mit mittleren Einkommen respektive bis in den Mittelstand hinein durch die Prämienverbilligung entlastet werden sollten.
Für Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen ist dieser Entscheid eine grosse Erleichterung. Die Konsequenzen dieser kantonalen Sparpraxis zeigen sich ganz konkret in der Sozialberatung der Caritas. Menschen ersuchen bei Caritas um Überbrückungshilfe, weil sie ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen können und in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Ihnen drohen Schulden und ein Leben in Armut.
Krankenkassenausstände stehen mittlerweile an zweiter Stelle der Schuldenarten nach den Steuerschulden. 2017 hatten 62% aller Personen, die bei einer Schuldenberatungsstelle Unterstützung suchten, Schulden bei ihrer Krankenversicherung.