Die Schuldenberatungsstellen treffen immer wieder auf junge Erwachsene, die bei Erreichen der Volljährigkeit unverschuldet mit Krankenkassenschulden konfrontiert sind. Grund dafür ist, dass die Eltern die Krankenkassenprämien des Kindes während ihrer Unterhaltspflicht nicht bezahlt haben. Gemäss Gesetzes müssen zwar die Eltern die Prämien für das Kind bezahlen; Schuldner und Schuldnerin der Prämien bleibt jedoch auch das Kind. Folglich kann die Krankenkasse bei Erreichen der Volljährigkeit das Kind für die ausstehenden Prämien aus der Zeit der Minderjährigkeit belangen.
Die Präsidentin von Schuldenberatung Schweiz, Nationalrätin Bea Heim hatte deshalb bereits im Mai 2017 eine Motion eingereicht, die den Bundesrat beauftragt, das Krankenversicherungsgesetz (KVG) dahingehend zu ändern, dass die Eltern Schuldner der Prämie des unterhaltsberechtigten Kindes sind und dies auch bleiben, wenn die Unterhaltspflicht weggefallen ist. Kinder sollen nicht nachträglich für unterlassene Prämienzahlungen der Eltern belangt werden können. Der Bundesrat beantragte damals aus vorwiegend formalen Gründen, die Motion abzulehnen.
Inzwischen hat der Präsident des Krankenkassenverbandes Santésuisse, Nationalrat Heinz Brand, nachgedoppelt und seinerseits gefordert, das KVG dahingehend zu ändern, dass die Eltern Zahler und Schuldner der Prämien des unterhaltsberechtigten Kindes sind und auch bleiben, wenn die Unterhaltspflicht endet. Die volljährig gewordenen Kinder sollen wegen unbezahlten Kinderprämien nicht in die Verschuldung geraten bzw. betrieben werden. Jetzt hat der Bundesrat umgeschwenkt und beantragt Annahme der Motion. Er begründet das damit, dass die nicht bezahlten Forderungen aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung weiterhin zunehmen. Gemäss Statistik haben die Zahlungen der Kantone für ausstehende Forderungen aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung von 305.4 Mio. CHF im Jahr 2016 auf 346.5 Mio. CHF im Jahr 2017 zugenommen.
Dies bedeutet Hoffnung für viele betroffene junge Menschen, für die die heutige Situation eine enorme Belastung darstellt. Caritas Schweiz hatte bereits verschiedentlich auf die unhaltbare Situation hingewiesen und die Politik aufgefordert, die Gesetzesgrundlage zu ändern und diesen nicht tolerierbaren Missstand zu beseitigen.
Lesen Sie im Artikel "Kinder dürfen keine Schulden erben", ob die Motionen erfolgreich waren.