Eine neue Perspektive für Schuldenbetroffene

Anfang 2018 legte der Bundesrat den Bericht «Sanierungsverfahren für Privatpersonen» vor, der die Möglichkeiten zur Einführung eines Entschuldungsverfahrens für Private diskutiert. Er unterstreicht darin den Handlungsbedarf, «eine Lösung zu finden, welche den Schuldnern einen echten Neustart ermöglicht, ohne jedoch die Gläubiger und die öffentliche Hand zu benachteiligen». Caritas Schweiz unterstützt dieses Bestreben und fordert die politischen Akteure auf, eine Gesetzesreform anzustossen, die eine echte Schuldbefreiung ermöglicht.

Im März 2014 hatte der Ständerat ein Postulat von Claude Hêche (SP/JU) überwiesen, das eine Revision der Gesetzgebung zur Privatverschuldung und insbesondere die Prüfung der Einführung eines Entschuldungsverfahrens auf nationaler Ebene verlangt. In der Begründung des Postulats wurde auf den Bericht einer Expertengruppe verwiesen, der die Dauerverschuldung Privater ein Kernproblem des heutigen Insolvenzrechts bezeichnet. Tatsächlich gibt es im heutigen Recht für hochverschuldete und mittellose Privatpersonen keine Möglichkeit, ihre Finanzen nachhaltig zu sanieren.

 

Limitierte Möglichkeiten zur Schuldensanierung

Eine Lösung für die grosse Zahl an überschuldeten Privathaushalten ist dringlich. Gemäss Daten des Bundesamts für Statistik (SILC 2013) lebten im Jahr 2013 39,4% der Bevölkerung in einem Haushalt mit mindestens einer Verschuldung (Hypothekarkredite nicht eingeschlossen). 17,7% der Bevölkerung lebten in einem Haushalt, der aus finanziellen Gründen nicht alle Rechnungen fristgerecht bezahlen konnte. Bei den meisten dieser Haushalte ist eine Schuldensanierung nicht möglich, da zu wenig Aktiven vorhanden sind. Die Dauerverschuldung hat für die Betroffenen und ihre Familien oft gravierende Konsequenzen; negative Auswirkungen auf die Gesundheit und der Ausschluss vom Gesell­schafts- und Wirtschaftsleben sind sehr häufig.

Die heutige rechtliche Situation im Hinblick auf überschuldete Privathaushalte ist in mehrfacher Hinsicht unbefriedigend. Zur Schuldenbereinigung sieht das Gesetz heute das gerichtliche Nachlassverfahren (Art. 293 ff. SchKG ) oder die einvernehmliche private Schuldenbereinigung (Art. 333 ff. SchKG) vor. Bei beiden Verfahren ist es jedoch notwendig, dass die Schuldner den Gläubigern anbieten können, zumindest einen Teil der Forderungen im Verlauf einer festzulegenden Frist (in der Regel 36 Monate) zu begleichen. Für Schuldner, die kein oder nur ein ungenügendes Vermögen haben, gibt es keine Möglichkeit zur Schuldensanierung.

Wer nicht die Mittel zur Schuldensanierung hat, kann unter Umständen Privatkonkurs beantragen, indem er oder sie sich beim Gericht für zahlungsunfähig erklärt (Art. 191 SchKG). Dies verschafft den Schuldnern eine spürbare Erleichterung, indem alle gegen sie aktuell hängigen Betreibungen aufgehoben werden und ihnen ein allfällig gepfändeter Lohn wieder zur Verfügung steht. Eine beträchtliche Hürde stellt hier jedoch der Kostenvorschuss dar, der geleistet werden muss. Ausserdem werden beim Privatkonkurs im Gegensatz zum Konkurs einer AG oder GmbH die Schulden nicht gelöscht. Die Personen müssen trotz Konkurs jederzeit mit einer erneuten Betreibung rechnen. Dies kann zwecks Unterbrechung der zwanzigjährigen Verjährungsfrist der Verlustscheine sein oder weil die Gläubiger hoffen, dass die Schuldner neues Vermögen bilden konnten. Diese Regelung ist doppelt stossend, denn sie vermindert auch den Anreiz, ein höheres Einkommen zu erzielen und so die eigene finanzielle Situation zu verbessern.

 

Gesetzesreform muss eine echte Perspektive bieten

Die Mehrheit der Schuldenbetroffenen hat heute keine Chance auf eine Bereinigung ihrer finanziellen Notlage. Die Caritas begrüsst daher die Bestrebungen, eine Gesetzesreform in die Wege zu leiten, die schuldenbetroffenen Privatpersonen eine echte Perspektive auf wirtschaftliche Erholung bietet. Zentral ist dabei, dass eine Ergänzung zu den bestehenden Verfahren und nicht ein Ersatz derselben angestrebt wird. Es soll also eine gesetzliche Gesetzesanpassung für diejenigen Schuldenbetroffenen gefunden werden, für die das heutige Recht noch keine befriedigende Lösung bereithält. Damit dies gelingt, darf das Verfahren nicht zu komplex sein und darf nicht länger dauern als maximal 36 Monate. Es sollte ausserdem in Betracht gezogen werden, eine Verwirkungsfrist für Verlustscheine einzuführen, um mittellosen Schuldnern die Chance auf ein Licht am Ende des Tunnels zu ermöglichen.

Um wirklich allen Menschen neue Perspektiven zu ermöglichen, müssen jedoch auch grundsätzliche sozial- und finanzpolitische Weichenstellungen erfolgen. Heute verschulden sich nämlich immer mehr Menschen mit einem kleinen Einkommen, die es nicht mehr schaffen, ihre Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Die unaufhörlich steigenden Krankenkassenprämien und der Leistungsabbau der Kantone sorgen dafür, dass zunehmend mehr Menschen durch die Maschen fallen. Caritas fordert Kantone und Gemeinden deshalb auf, den Sozialabbau umgehend zu stoppen und stattdessen eine weitsichtige, langfristige Armutspolitik zu verfolgen.

 

Bericht des Bundesrates «Sanierungsverfahren für Privatpersonen»

 
 

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