Kinder sollen keine Krankenkassenschulden mehr «erben»

Der Ständerat sendet ein positives Signal zur Problematik der Krankenkassenschulden von Kindern. Mittlerweile haben Ständerat, Nationalrat und Bundesrat das Problem anerkannt und sind bereit Lösungen zu suchen.

Seit Jahren kritisiert die Caritas Schweiz die gängige Praxis, wonach Kinder Krankenkassenschulden erben. Die aktuelle Rechtspraxis sieht vor, dass Kinder mit ihrer Volljährigkeit für die ausstehenden Prämienschulden, welche ihre Eltern nicht für sie bezahlt haben, belangt werden können. Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat Handlungsbedarf erkannt. Der Ständerat hat zwei Motionen angenommen, welche eine Praxisänderung vorsehen. Die Eltern sollen in Zukunft Schuldner der ausstehenden Prämien bleiben, wodurch die Kinder schuldenfrei ins Erwachsenenleben starten können. Auch der Bundesrat ist bereit das Problem anzugehen, weshalb er dem Parlament eine Vorlage zu einer Änderung des KVG vorlegen wird. Die Caritas Schweiz begrüsst die erfreulichen Schritte und hofft auf eine rasche Anpassung der stossenden Praxis.

Die Caritas Schweiz hat bereits früher auf das Thema hingewiesen, so auch in diesem Blog.

 
 

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