Die Revision des Artikels 64a KVG ist längst überfällig. Dazu gehört auch die Abschaffung der schwarzen Liste für säumige Prämienzahlerinnen & Prämienzahler. Dieser Antrag wurde, obwohl vom Bundesrat unterstützt, mit einer knappen Mehrheit abgelehnt. Nichts desto trotz befürwortete der Ständerat auch zwei Änderungen, welche die Caritas begrüsst:
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Betreibung durch Krankenkassen aufgrund säumiger Prämien werden auf zwei pro Jahr eingeschränkt.
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Minderjährige sind beim Eintritt ins Erwachsenenalter nicht länger haftbar für die nicht bezahlten Prämien durch ihre Eltern.
Die vorgeschlagenen Anpassungen des Artikels 64a werden nun als nächstes im Nationalrat behandelt.
Argumente für die Abschaffung der schwarzen Liste können in unserem Mediencommuniqué wie auch in diesem Artikel nachgelesen werden. Und hier ist unsere Stellungnahme zum Vernehmlassungsverfahren zu finden.
Bild: «Parlamentsdienste 3003 Bern»