Bei den Schuldenberatungsstellen ist das Thema der Doppel- bzw. Mehrfachversicherungen bekannt. Sie treffen in den Beratungen immer wieder Menschen an, die bei zwei oder sogar mehreren Krankenkassen grundversichert sind. Eine solche Doppelversicherung ist allerdings rechtlich nicht zulässig. Der Bundesrat ist sich dieser Problematik bewusst, wie seiner Antwort auf eine entsprechende Interpellation von SP-Nationalrätin Bea Heim entnommen werden kann. Darin hält er unter anderem fest, dass einige tausend Personen im Jahre 2017 doppelt grundversichert waren. Handlungsbedarf sieht ebenfalls die Grüne-Nationalrätin Maya Graf, die eine Motion zu den Doppelversicherungen in dieser Herbstsession eingereicht hat. Medial hat diese Thematik der Blick im folgenden Artikel aufgegriffen.
In einem weiteren Blick-Artikel gibt die Ombudsstelle Krankenversicherung Tipps für die Versicherten, auf was genau geachtet werden muss, damit es nicht zu einer Doppelversicherung kommt. Wichtig dabei sei, dass vor einem Wechsel der Grundversicherung keine Rechnungen mehr offen oder Verlustscheine vorhanden sind und rechtzeitig gekündigt wird (Link). Personen, die von einer Doppel- oder Mehrfachversicherung betroffen sind, sollten sich an eine Schuldenberatungsstelle oder an die Ombudsstelle wenden.