Die Kantone haben also weiterhin die Möglichkeit, sogenannte schwarze Listen zu führen mit Personen, die Ihre Krankenkassenprämien nicht zahlten und deswegen betrieben wurden. Diese Personen erhalten nur noch in Notfällen medizinische Behandlungen.
Die Caritas hat sich stark für die Abschaffung dieser unmenschlichen Listen eingesetzt und bedauert den Entscheid sehr. Zumal die meisten Kantone, diese als unnötig empfunden und wieder abgeschafft haben. Zurzeit führen nur noch 5 Kantone (Zug, Luzern, Tessin, Aargau und Thurgau) solche Listen.
Hingegen begrüssen wir sehr, dass junge Erwachsene nicht mehr für die Prämien haften, die von ihren Eltern nicht bezahlt wurden, solange sie minderjährig waren. Wir bedauern jedoch, dass nicht auch für junge Erwachsende in der Ausbildung dieselbe Regelung gilt.
Unsere detaillierte Position zur Gesetzesrevision ist hier zu finden: caritas-schuldenberatung.ch/revision-krankenversicherungsgesetz
Unmenschliche schwarze Listen bleiben bestehen