Die Krankenkassenprämien sind bei einer Lohnpfändung nur Teil des Existenzminimums, wenn sie schon vorhin bezahlt wurden, oder wenn ein Beleg vorgewiesen werden kann, dass sie nun bezahlt werden. Dies führt in der Praxis dazu, dass Betroffene zwar aufgrund der Lohnpfändung Schulden abbezahlen, dass aber bei den Krankenkassenprämien bei vorgängiger Nichtbezahlung zugleich neue Schulden und somit auch Betreibungen, Verlustscheine und Gebühren entstehen. In einem Pilotprojekt der Stadt Zürich ist es nun gelungen, diesen Kreislauf zu durchbrechen. Die Betreibungsämter begleichen die neu anfallenden Krankenkassenprämien in Absprache mit den Betroffenen direkt und rechnen sie so indirekt dem Existenzminimum zu. Die Erfahrungen sind sehr positiv. Die Krankenkassenschulden und Anzahl Betriebener haben im Vergleich zum Vorjahr deutlich stärker abgenommen als bei Betreibungsämtern, welche die Praxisänderung nicht gemacht haben. Es gelingt so weitere Schulden zu verhindern.
Die Betreibungsämter leisten so einen wertvollen Beitrag zur Schuldenbekämpfung und setzen bei einem wichtigen Punkt an. Krankenkassenschulden sind nach Steuerschulden die zweithäufigste Schuldenart. 7.3% der Bevölkerung lebten 2017 in einem Haushalt mit einem Zahlungsrückstand bei den Krankenkassenprämien. Caritas Schweiz begrüsst daher das Pilotprojekt und empfiehlt die Praxisänderung flächendeckend einzuführen.
Die gemeinsame Medienmitteilung der Schuldenprävention Stadt Zürich und der städtischen Betreibungsämter, sowie die Ergebnisse des Projekts sind hier nachlesbar.